Kurzprofil


Die Hans-Neuffer-Stiftung wurde im Jahre 1956 von der Bundesärztekammer zunächst als nicht rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet. Sitz der Stiftungsaufsicht ist Stuttgart. Namensgeber ist der langjährige Präsident und Ehrenpräsident des Deutschen Ärztetages, Prof. Dr. med. Hans Neuffer, Arzt und Theologe, auch Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, der sich durch seinen Einsatz für den Wiederaufbau der ärztlichen Standesorganisation und das Ansehen des ärztlichen Berufsstandes in der Öffentlichkeit nach dem 2. Weltkrieg hohe Verdienste erwarb. Sein besonderes Anliegen war es, mit der Stiftung das Ansehen der deutschen Ärzteschaft im internationalen Bereich wieder zu stärken. Insoweit war auch der einzige Stiftungszweck der damaligen Stiftung die Förderung des internationalen Meinungs- und Erfahrungsaustausches der Ärzte. Diesem Ziele ist auch die aktuelle Stiftungsarbeit gewidmet. Im Jahre 1977 wurde die Stiftung in eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts umgewandelt und die traditionelle Stiftungsaufgabe ergänzt.

 

Die Hans-Neuffer-Stiftung verfolgt nunmehr drei Förderschwerpunkte, deren Gemeinnützigkeit anerkannt ist:

 

  1. Förderung des internationalen Meinungs- und Erfahrungsaustausches deutscher Ärzte mit Ihren Kollegen im Ausland sowie das Kennenlernen anderer Gesundheitssysteme und klinischer und praktischer Einrichtungen in aller Welt.

  2. Förderung der medizinischen Fort- und Weiterbildung auf allen Gebieten des Gesundheitswesens durch Organisation und Finanzierung von Fortbildungskongressen, -vorträgen und entsprechenden Publikationen.

  3. Förderung von gesundheitspolitischen und sozialpolitischen Forschungsvorhaben in der präventiven, kurativen und rehabilitativen Medizin sowie der wissenschaftlichen Qualitätsanforderungen an ärztliche Leistungen in Ländern der EG und den der WHO angehörigen Ländern. 

 

Die Stiftung pflegt eine traditionsgemäß enge Verknüpfung mit der Ärzteschaft. Sie fördert Projekte, die die gesundheits- und berufspolitische Arbeit der Bundesärztekammer und der Landesärztekammern ergänzen und Grundlagen für die Wahrnehmung der Satzungsaufgaben bzw. für die konzeptionelle und programmatische Arbeit liefern.